
Eifel · Landkreis Ahrweiler
Rotwild in der Eifel — gehegt, bewirtschaftet, verstanden.
Willkommen
Wir bewirtschaften das Rotwild unserer Region nachhaltig — im Einklang mit Forst, Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd.
2008
Richtlinien Land RLP
2015
Neue HG-Struktur
2010
Novelle Landesjagdgesetz
K.d.ö.R.
Rechtsform

Zielsetzung und Aufgaben
Grundlage sind die landesweiten Richtlinien zur Rotwildbewirtschaftung von 2008, 2015 an die neue Struktur der Hegegemeinschaften angepasst.
Vier zentrale Handlungsfelder
Ein fortlaufender Prozess: ausgewogenes Geschlechterverhältnis, natürliche Altersstruktur, tragbare Wildschäden.
Naturnaher Waldbau, Äsungsflächen, Niederwaldbewirtschaftung und Besucherlenkung statt Zerstückelung der Bezirke.
Das Rotwild wird in waldbaulichen Planungen und Maßnahmen als Leitwildart anerkannt und berücksichtigt.
Bejagung am Lebensrhythmus des Rotwildes orientiert, Jagd auf Reh und Schwarzwild darauf synchronisiert.
Im Zentrum steht der Lebensraum: naturnaher Waldbau, Äsungsflächen, Besucherlenkung — statt weiterer Zerstückelung der Jagdbezirke.
Bejagung und Ruhe
Rotwild braucht Ruhe. Keine Schwarzwild-Kirrungen auf Äsungsflächen, nach dem Jahreswechsel möglichst Jagdruhe — der Stoffwechsel läuft dann auf Sparflamme.
Jede Störung führt zur Meidung der Äsungsflächen — und endet oft in Schälschäden.

Seit der Novelle des Landesjagdgesetzes 2010 planen die Hegegemeinschaften selbst — als Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Eigene Abschusspläne
Früher Sache der Unteren Jagdbehörde — heute unsere.
Genehmigung vor Ort
Durch Jagdgenossenschaft, Gemeinde oder Eigenjagdbesitzer.
Schäden im Blick
Forstbehördliche Stellungnahmen fließen in die Festsetzung ein.
Ehrenamt
Getragen von Jägern, die langfristig denken.
Mitgliederbereich
Erfassung der Bestände je Revier, Soll-Ist-Vergleich der Abschusspläne und die vollständige Streckenstatistik mit Karte der Erlegungsorte — geschützt und nur für Mitglieder der Hegegemeinschaft.